Visumarten und Preise*
E-Visum 1/16 für einmalige Einreise für 16 Tage
Preis und die Bearbeitungszeit:
110€ (4-7 AT)
Toursitenvisum 1/30 für einmalige Einreise für 30 Tage**
Preis und die Bearbeitungszeit:
215€ (14 AT**) 269€ (7-12 AT). 384€ (3-5 AT). 404€ (1 AT)
Toursitenvisum 2/30 für zweimalige Einreise für 30 Tage
Preis und die Bearbeitungszeit:
269€ (14 AT) 299€ (7-12 AT). 450€ (3-5 AT). 470€ (1 AT)
Toursitenvisum 1/90 für einmalige Einreise für 90 Tage
Preis und die Bearbeitungszeit:
269€ (14 AT) 289€ (7-12 AT), 409€ (1 AT)
Toursitenvisum 2/90 für zweimalige Einreise für 90 Tage
Preis und die Bearbeitungszeit:
299€ (14 AT) 339€ (7-12 AT), 499€ (1AT)
Toursitenvisum multi für 180 Tage.
Preis und die Bearbeitungszeit:
450€ (14 AT)
Privatvisum 1/30 für einmalige Einreise für 30 Tage
Preis und die Bearbeitungszeit:
215€ (14 AT) 269€ (7-12 AT) 384€ (3-5 AT). 394€ (1 AT)
Privatvisum 1/90 für einmalige Einreise für 90 Tage
Preis und die Bearbeitungszeit:
269€ (14 AT) 299€ (7-12 AT) 450€ (3-5 AT). 470€ (1 AT)
Privatvisum multi
Preis und die Bearbeitungszeit:
450€ (14 AT)
Businessvisum multi für 365 Tage.
Preis und die Bearbeitungszeit:
519€ (21 AT)
* In Einzelfällen kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00€ p. P. zusätzlich berechnet werden.
** Tage: Kalendertage, AT: Arbeitstage in der Russischen Föderation.
Gesetzliche Feiertage sind 01.01-05.01, 07.01, 23.02, 08.03, 01.05, 09.05, 12.06, 04.11. Darüber hinaus sind zustätzliche (übertragene) Feiertage möglich, wenn gesetzliche Feiertage auf ein Wochenende fallen und werden dann auf einen anderen Tag übertragen.
Unterlagen
- Visumantrag
- Gültiger Reisepass im Original (keine Passkopie)
- Ein Passbild biometrisch im Format 3,5×4,5 cm
- Einkommensnachweis (z.B. Lohnabrechung)
- Nachweis einer Auslandskrankenversicherung (mit Vermerk einer weltweiten oder explizit für Russland bescheindigten Gültigkeit)
- Einladung (für Privat- oder Geschäftsreisende)
- Weitere Unterlagen (z. B. bei Visumantraägen von Minderjährigen oder von Staatsangehörigen anderer Länder als Deutschland )
Formulare
Visum Russland
Geehrte Kunden,
eine Einreise in die Russische Föderation (Russland) kann nur mit einem gültigen Visum erfolgen, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation beantragt werden kann. An der Grenze werden keine Visen ausgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Die links aufgelisteten Visumarten und Bedingungen gelten standardmäßig für (1) volljährige (2) deutsche Staatsangehörige (3) mit Wohnsitz in Deutschland.
In anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch vor der Einreichung Ihrer Unterlagen, damit wir eine Voranfrage wegen des Umfangs der benötigten Unterlagen bei Konsulaten stellen können.
Deutschland ist auf Anordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 31. März 2021 N 814-r in die Liste der Staaten aufgenommen wurde, deren Bürger ohne Einschränkungen über Luftkontrollpunkte nach Russland einreisen können. D.h. Ihre Einreise soll mit einem regulären Passagierflug erfolgen.
Bei Einreise mit anderen Verkehrsmitteln kann diese verweigert werden. Prüfen Sie bitte vorab, inwieweit Einschränungen an dem geplanten Grenzübergangspunkt bestehen.
Wie und welche Unterlagen reichen Sie ein?
Der Visumantrag kann persönlich bei uns im Büro oder per Post bei uns eingereicht werden. Bei postalischer Abwicklung verlängert sich die Bearbeitungszeit durch den Postweg um ca. 3 bis 4 Tage.
Bitte legen Sie Ihren Unterlagen ein ausreichend frankierten Rückumschlag mit Ihrer Anschrift als Empfänger soiwe Ihre Telefonnummer bei.
Wir empfehlen die sichere Rücksendung als „Einschreiben per Übergabe“. In dringenden Fällen ist eine Verkürzung des Postweges durch Express-Tarife möglich.
Folgende Unterlagen
sind dabei immer vorzulegen (unvollständige Unterlagen und nicht vollständig ausgefüllte Visumanträge können nicht bearbeitet werden):
1. Reisepass: Es werden keine Passkopien und Kinderreiseausweise akzeptiert. Der Reisepass muss bei deutschen Staatsbürgern mindestens 6 Monate über den letzen Gültigkeitstag des zu beantragenden Visums hinaus gültig sein. Außerdem muss der Pass über mindestens 2 leere Seiten zwecks Einklebens des Visums verfügen.
2. Ein biometrisches Passbild im Format 3,5×4,5 cm.
3. Einkommensnachweis: bei der Beantragung von Privat- oder Touristen-Visen können neben Lohnabrechung auch ein Bankkontoauszug oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat akzeptiert bzw. bei Beantragung eines Businessvisums verlangt werden (Original-Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung, Registrierungsbestätigung der eigenen Firma /Original mit einfacher Kopie/, Nachweis von Wohneigentum usw.)
4. Nachweis einer Auslandskrankenversicherung.
Der Versicherungsschutz muss eventuelle medizinische Kosten in Ihrem Reisezielland wie Arzt- und Krankenhauskosten, Arzneimittelkosten, zahnärztliche Behandlungen sowie Krankenrücktransport und Überführungskosten im Todesfall abdecken. Dabei muss die Mindestdeckungssumme bei 30.000,00 EUR liegen.
Fehlt Ihnen eine soche Pflichtversicherung, können Sie diese bei uns im Büro oder selbständig hier ONLINE abschließen.
5. Ein online ausgefüllter, ausgedruckter und persönlich unterschriebener Visumantrag (wir machen es bei Bedarf mit Ihnen zusammen ).
Alle Fragen im Visumantrag sind richtig und vollständig zu beantworten.
6. Eine Einladung (sofern vorhanden).
Wenn Sie keine Einladung verfügen, wird die Firma diese über einen Partner besorgen (Ausnahme: Privatvisum).
Extra für Kinder:
Im Reisepaß der Kindern muss ein aktuelles Passfoto des Kindes eingeklebt sein.
Bitte beachten Sie, dass alle Kinder ein eigenes Visum benötigen.
Extra für Bürger anderer Länder:
-
EU (ex. DE):
es muss
die Meldebescheinugung oder die Lohnabrechnung, max 3 Monate alt (die Regeln variieren länderabhängig ) beigelegt werden
- USA, Großbrtanninen, Georgien: es muss ein spezielles zusätzliches Visumformular ausfüllt werden.
Extra bei Anreise per Minibus-, PKW- oder Motorrad:
Bei Eigenareisen ist ein entsprechender Vermerk im Visumantrag sowie in der Einladung erforderlich: unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe des Kraftfahrzeuges angeben.
Je nach Art des beantragten Visums sind weitere Unterlagen vorzulegen (fragen Sie bitte uns). Die Vorlage gefälschter Unterlagen führt zu einem möglicherweise unbefristeten Einreisverbot nach Russland.
Wie bekommen Sie Ihren Reisepass mit Visum zurück?
Sie bekommen Ihren Pass und ggf. andere Unterlagen (1) bei uns im Büro oder (2) per Post nach Hause zugeschickt. Die postalische Abwicklung übernimmt die Deutsche Post/DHL. Wir versenden Ihre Unterlagen per „Einschreiben per Übergabe“ oder in dringenden Fällen per Express-Tarife.
Überprüfen Sie Ihr Visum sofort nach Erhalt Ihres Reisepasses und nicht erst vor dem Abflug (insbesondere Geburtsdatum, Passnummer), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig durch das Konsulat korrigieren lassen zu können.
Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Visumpreise sind Endpreise
Die aufgefürten Visumpreise beinhalten die Bearbeitungsgebühr sowie die Konsulargebühr je nach gewählter Bearbeitungsdauer, die von uns in Vorkasse an Konsulate entrichtet wird. Für deutsche Staatsbürger werden keine weiteren Konsulargebühren erhoben – bei den veröffentlichten Preisen handelt es sich um einen Endpreis.
Achtung: Für Staatsbürger bestimmter anderer Länder können allerdings noch zusätzliche Konsulargebühren erhoben werden.
Weitere Informationen:
Diese stellen ein kleines Archiv dar, sind innerhalb der Thematik chronologisch sortiert, werden nicht mehr ausgewertet und sind zum Teil evtl. nicht mehr aktuell.
Konsulargebühren:
In Zukunft wird die Visum-Antragsstellung aus den konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland in ein externes Visumzentrum, „Visa Handling Service GmbH“(VHS), verlegt und damit auch die Funktionen der Konsulargebührenberechnung und der Rückgabe der visierten Reisepässe.
Nur in Einzelfällen ist eine Visumbeantragung direkt im russischen Konsulat möglich und auch dann nur bei persönlicher Vorsprache des Antragsstellers. Zusammen mit der Konsulargebühr wird künftig für den Antragsteller auch eine Servicegebühr von 36,5,- Euro inkl. MwSt. pro Pass durch die Bearbeitung im russischen Visumzentrum VHS fällig.
Außerdem muss das Visum-Antragsformular ab dem 08. Januar 2013 über den Server des russischen Außenministeriums ausgefüllt und übermittelt werden. Über weitere Informationen, die das Antragsverfahren, die Visagebühren und die Bearbeitungszeiten betreffen, werden wir Sie informieren, sobald die russische Behörde diese veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass auf Grund dieser Umstellung mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Bitte berücksichtigen Sie diese aktuellen Informationen bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Visumbeantragung/Unterlagen:
Ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visum eingeführt.
a. Bei der Beantragung eines Visums für Privat- oder Touristen-Reisen werden bei der Antragstellung Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma, Nachweis von Wohneigentum usw.).
b. Bei der Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen werden verlangt: * (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und eine Kopie der Registrierung der eigenen Firma; * (bei Angestellten oder Arbeitern) eine Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Briefpapier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
1. Besonderheiten bei Geschäftsreisen bzw. Dienstreisen:
ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.
Für die Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen werden verlangt: * (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma; * (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
In diesen Fällen wird zur Visabeantragung eine vom russischen Außenministerium, seiner entsprechenden regionalen Vertretungen oder den Behörden des russischen Innenministeriums (UFMS) ausgestellte förmliche Einladung benötigt.
Dieses Verfahren gilt generell für alle Städte und Regionen Russlands, in denen es solche Vertretungen des Außenministeriums gibt.
Die Einladung ist von Vertretern russischer Firmen, Institutionen oder Organisationen bzw. anderer Einrichtungen bei der Konsularverwaltung des Außenministeriums der Russischen Föderation oder bei den Vertretungen des Außenministeriums in den Regionen für die einzuladenden Personen mit einem gesonderten Formular zu beantragen (dazu benötigt Ihr Partner in Russland Passkopien der einzuladenden Personen).
Nur aufgrund dieses Antrags wird eine entsprechende Einladung auf einem speziellen Formular mit Kopfbogen mit Stempel und Unterschrift ausgestellt, welches dann dem ausländischen Besucher von seinem russischen Partner für die Visabeantragung zugeleitet werden muss.
2. Einladungen mit Reisezwecken wie Studienaufenthalt, Kultur- oder Schüleraustausch, humanitäre bzw. karitative Hilfe usw. müssen in jedem konkreten Fall aufgrund einer vom Außenministerium der Russischen Föderation oder seiner Vertretung erteilten Einladung beantragt werden. Im folgenden finden Sie Informationen über den Jugend- bzw. Schüleraustausch zwischen Russland und Deutschland.
Für Schüler- bzw. Jugendaustausch wird zur Visabeantragung eine vom russischen Außenministerium, seiner entsprechenden regionalen Vertretung (siehe die Liste anbei) oder den Behörden des russischen Innenministeriums (UFMS) ausgestellte förmliche Einladung benötigt.
Es kann auch zur Visaerteilung eine Einladung der entsprechenden russischen Institutionen oder Organisationen vorgelegt werden. Diese Einladung (mit dem Briefkopf der Organisation und der Steuernummer “INN”) muss folgende Angaben beinhalten: Vorname, Name, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer des Reisenden genaue Ein– und Ausreisetermine, Ziel der Reise genaue Reiseroute Datum, Siegel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation Eine Visaerteilung für Schüler- bzw. Jugendaustausch ist nur für eine Dauer von bis zu 90 Tagen möglich.
Solche Einladungen werden entweder im Original oder als gut lesbare Faxkopien akzeptiert. Beim Schüleraustausch sind neben den Jugendlichen auch Begleitpersonen von Visagebühren befreit (bei Gruppe von bis zu 10 Jugendlichen – 1 Erwachsener; bei Gruppe von 10 bis 20 Jugendlichen – 2 Erwachsene, usw.).
Beim Schüler- bzw. Jugendaustausch ist es wichtig, dass in der Einladung die Formulierung “Jugendkontakte” (“молодежные связи”) als Zweck der Reise angegeben wird. In allen anderen Fällen kann die Frage über die gebührenfreie bzw. gebührenpflichtige Visaerteilung erst nach Vorlage der Einladung geklärt werden.
Wenn in der Einladung kein Sondervermerk “gebührenfrei” enthalten ist, behält sich das Generalkonsulat das Recht vor, die Konsulargebühren ohne weitere Erläuterungen zu erheben. Für die anderen Ortschaften und Regionen der Russischen Föderation, in denen es keine Vertretung des Außenministeriums gibt, genügt eine Einladung der entsprechenden russischen Firma, Institution, Organisation oder anderen Einrichtung. Die Einladung (mit dem Briefkopf der Firma und der Steuernummer “INN”) wird als Originalschreiben akzeptiert.
Diese Einladung muss folgende Angaben beinhalten: Vorname, Name, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer des Reisenden genaue Ein- und Ausreisedaten (max. bis 90 Tage) genaue Reiseroute, Ziel der Reise Datum, Siegel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation.
3. Für Touristen (auch Individualreisende) ist eine Reisebestätigung und Voucher des russischen Reiseveranstalters mit folgenden Angaben erforderlich: (eine Reisebestätigung und Voucher kann man über uns besorgen).
Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder typographisch lesbar angegeben Art des beantragten Visums (ein- oder zweimaliges Visum) Staatsangehörigkeit Ein- und Ausreisedaten für Russland (Aufenthaltsdauer max. 30 Tage) Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an den die Bestätigung gerichtet ist Geburtsdatum bzw. Ort und Geschlecht des ausländischen Bürgers Passnummer des ausländischen Bürgers Zweck der Reise (Tourist, Autotourist, Tourist mit bestimmten Zwecken, Jagd-Tourist) Reiseziel und Aufenthaltsort Adresse des Reiseveranstalters und sein Berechnungsnummer nach der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen für Russland оrganisieren ggf. zusätzliche Angaben Eine solche Reisebestätigung muss von einem bevollmächtigten Mitarbeiter der Reiseveranstalters unterschrieben und mit einem Stempel dieses Reiseveranstalters versiegelt werden.
Weiterhin muss eine Reisebestätigung des deutschen Reisebüros oder Reiseveranstalters vorgelegt werden. Wiederholen Sie die wichtigsten Angaben im Visumantrag mit genauer Beschreibung der Reiseroute (was bei Bus- und kombinierten Reisen sehr wichtig ist, weil ein Spezialvermerk im Visum einzuholen ist).
Für individuelle Reisen mit dem PKW/Wohnmobil/Motorrad auf den freigegebenen Strecken und für Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenso die o.g. Reisebestätigung erforderlich. Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden! Bei touristischen Gruppenreisen muss zusätzlich eine Gruppenliste beigefügt werden, in der die einzelnen Teilnehmer in numerischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdaten, Passnummern und Nationalitäten aufzuführen sind. Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute, Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen zu vermerken.
Diese Gruppenliste muss vom russischen Partner-Reiseveranstalter mit Ref.-Nr., Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden und den übrigen zur Visabeantragung benötigten Unterlagen beigefügt werden. Reisepässe und Visaanträge sind entsprechend der Gruppenliste jeweils durchnummeriert und in getrennten Stapeln gebunden einzureichen. Hinweis: Die Touristen-Visa sind spätestens 2 Arbeitstage vor der geplanten Abreise zu beantragen.
4. Ein Transitvisum muss folgendemassen beantragt werden Kopie des ausgefüllten Visumantrages. Kopie des Visums für das Drittland.
Hinweise:
Sofern Sie kein Visum für die Reise in das Drittland benötigen (z.B. als deutscher Staatsbürger in die baltischen Staaten) fügen Sie bitte eine Reisebestätigung für das Drittland mit der Gruppenliste bei, auf der die einzelnen Teilnehmer in numerischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Passnummern und Nationalitäten aufgeführt sind. Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute, Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen zu vermerken. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist, muss ein Touristen- oder Geschäftsvisum beantragt werden.
5. Ein Privatvisum wird nur aufgrund einer förmlichen Einladung erteilt, die im Original vorzulegen ist.
Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den örtlichen UFMS-Behörden eingeholt. Geben Sie bitte Ihre genaue Ein- bzw. Ausreisedaten im Visumantrag und die Reiseart (Flugzeug, PKW, Motorrad u.s.w.) an. Hinweise: Visa für private Reisen werden nur auf Grund einer Einladung im Original (keine Faxkopie) ausgestellt.
Wenn das Kind ohne Eltern (mit einer begleitenden Person) oder mit einem Elternteil nach Russland reist, müssen die Eltern beim einem deutschen Notar eine Erklärung bzw. Vollmacht abgeben, dass Sie damit einverstanden sind, dass ihr Kind Deutschland für den jeweiligen Zeitraum verlässt.
Visen fur mehrere Einreisen werden nur aufgrund einer Original-Einladung des russischen Außenministeriums (oder seiner Regionalvertretungen) bzw. des russischen Innenministeriums (oder seiner Regionalvertretung – UFMS) oder per Telex (elektronische Befürwortung des russischen Außenministeriums) ausgestellt. Sofern Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisen) und gilt für einen in der Einladung bzw. Reisebestätigung bestimmten Termin (keine Tagesvisen) und für festgelegte Ortschaften.
Es können gleichzeitig keine zwei Visen für einen Pass ausgestellt werden.
Krankenversicherung:
Für die Staatsbürger der Schengener Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) sowie von Israel gilt bei den Reisen nach Russland eine Krankenversicherungspflicht.
Mit dem Visumantrag ist ein Versicherungskartenformular (im Original) und einen Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (als Kopie) vorzulegen. Wenn Sie die Versicherung bislang noch nicht abgeschlossen haben, kann diese bei uns beantragt werden.
Über uns: